Erstklassige Adressen für Mailings mit Direktkontakt zu Entscheidungsträgern
Adressen Mailing
Mailingadressen sind entscheidend für den direkten Kontakt mit Entscheidungsträgern. Geschäftsadressen von beDirect ermöglichen es Ihnen, schnell die richtigen Ansprechpartner zu erreichen.
Umfassende Datenbank für gezielte Kontaktaufnahme
Unsere Datenbank umfasst eine Vielzahl von Branchen und Positionen, darunter Personalleitung, technische Leitung, EDV/IT, Recht, Inkasso, Lagerleitung, Leiter Buchhaltung und viele mehr. Diese Adressen sind geeignet, um B2B Entscheider direkt anzusprechen.
Direkter Zugang zu Entscheidern auf Führungsebene
Mit Filtern finden Sie schnell die richtigen Ansprechpartner auf Führungsebene, um Ihre Kaltakquise effektiv zu gestalten. Als erfahrener Adressanbieter wissen wir, wie wichtig es ist, die richtigen Ansprechpartner zu finden.
Vorteile des direkten Kontakts zu B2B Entscheidern
Sie können Ihr Angebot präzise präsentieren, Fragen direkt klären und auf individuelle Bedürfnisse eingehen. So erhöhen Sie Ihre Erfolgschancen und maximieren Ihren Umsatz.
Adressen Mailing - Ihr direkter Draht zu Ansprechpartner und Entscheidern in bestimmten Funktionen
> 54.000 Entscheider/-innen Marketing/Werbung
> 20.000 Datenschutzbeauftragte
> 25.000 Leiter/-innen Transport/Logistik
> 53.000 Entscheider/-innen EDV/IT
> 17.000 Betriebsratsvorsitzende
> 82.000 Verantwortliche Personal
> 46.000 Verantwortliche Verkauf/Vertrieb
> 68.000 Entscheider/-innen Buchhaltung/Finanzen
> 46.000 Sicherheitsbeauftragte
> 23.000 Lagerleiter/-innen
> 57.000 Sek. der Geschäftsleitung
> 62.000 Verantwortliche Einkauf
Zuverlässiger Partner für Ihr erfolgreiches Mailing
Mit beDirect haben Sie einen verlässlichen Partner an Ihrer Seite. Wir bieten Ihnen nicht nur hochwertige Adressen für Mailing und Werbung, sondern unterstützen Sie auch bei der Suche nach den richtigen Ansprechpartnern.
Eintauchen in die Welt der Branchenklassifizierung
Systematik der Wirtschaftszweige: Der Schlüssel zu effektiven Marktstrategien
Firmen werden nach ihrer spezifischen wirtschaftlichen Tätigkeit in Kategorien eingeteilt, wobei jede Kategorie durch einen eindeutigen Branchencode definiert ist. Diese strukturierte Klassifikation, bekannt als WZ 2008, orientiert sich an internationalen Normen und dient der genauen Marktsegmentierung.
Struktur und Organisation der Wirtschaftszweig-Systematik
Wir bieten eine breite Palette an erstklassigen Unternehmensdaten und maßgeschneiderten B2B-Marketinglösungen, um Ihr Geschäft erfolgreich weiterzuentwickeln.
Nutzen Sie unser detailliertes Verzeichnis von Unternehmensadressen, um spezifische Firmen nach Ihren Anforderungen auszuwählen. Unsere anpassbare Datenbank unterstützt Sie dabei, Ihre Marketingziele im B2B-Bereich zu erreichen und Ihre Marktposition zu stärken.
Verbessern Sie Ihre Marketingeffizienz durch präzise Zielgruppensegmentierung, minimieren Sie Streuverluste und erhöhen Sie Ihren Return on Investment.
Unsere Adresslisten entsprechen den neuesten Datenschutzvorschriften in Deutschland und Europa und schützen so das Image Ihrer Marke.
Fördern Sie das Engagement und die Beziehungen Ihrer B2B-Kunden durch spezifische Kommunikationsstrategien. Unser Ansatz verbessert nicht nur die Konversionsrate, sondern fördert auch die Loyalität zu Ihrer Marke.
Die WZ 2008-Systematik strukturiert sich über fünf Hierarchieebenen
4 FAQ zur DSGVO
Wir bieten aktuelle und DSGVO-konforme Adressen von Firmen und Ansprechpartner an. Weitere Informationen die DSGVO finden Sie unter Datenschutz.
Ja, die Nutzung von Geschäftsadressen für Direktmarketingzwecke ist rechtlich erlaubt. Dies basiert auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Diese Regelung erlaubt die Verarbeitung von Firmendaten und gegebenenfalls personenbezogenen Daten von Kontaktpersonen, wenn dies zur Verfolgung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten notwendig ist, vorausgesetzt, dass die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten benötigen, nicht überwiegen. Direktmarketing wird im Erwägungsgrund 47 der DSGVO als berechtigtes Interesse explizit erwähnt.
Beim Gebrauch von Geschäftsadressen müssen jedoch zusätzliche Datenschutzanforderungen beachtet werden. Dazu zählt die Pflicht, betroffene Personen über die Datenverarbeitung aufzuklären und ihnen das Recht einzuräumen, der Nutzung ihrer Daten für Direktmarketingzwecke zu widersprechen.
Um die Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu gewährleisten, hält sich beDirect an die Empfehlungen des Deutschen Dialogmarketing Verbands (DDV). Dies betrifft die Aufklärung betroffener Personen über die Verarbeitung ihrer Daten sowie deren Rechte, insbesondere das Recht zum Widerspruch.
Wir empfehlen, dass Werbetreibende in ihren Marketingmaterialien, sei es in Mailings durch einen Fußtext oder bei telefonischen Kampagnen, auf folgende Punkte hinweisen:
- Die Identität der verantwortlichen Stelle,
- Das Recht auf Widerspruch gegen die Datenverarbeitung,
- Zusätzliche Datenschutzinformationen, die auf unserer Webseite verfügbar sind.
Was sollte man berücksichtigen, wenn man Telefonmarketing durchführt?
Telefonmarketing im Geschäftskundenbereich (B2B) ist unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, wobei folgende rechtliche Rahmenbedingungen beachtet werden müssen:
- Beachtung des §7 UWG: Die telefonische Kontaktaufnahme zu geschäftlichen Zwecken ist zulässig, wenn von einem mutmaßlichen Interesse der kontaktierten Unternehmen ausgegangen werden kann. Dies trifft in der Regel zu, wenn Angebote branchenspezifisch oder berufsbezogen sind.
- Beachtung des §7a UWG: Es ist erforderlich, dass die ausdrückliche Einwilligung der kontaktierten Verbraucher dokumentiert und fünf Jahre lang aufbewahrt wird. Diese Dokumente müssen jederzeit zugänglich sein, insbesondere wenn die zuständigen Behörden danach verlangen. Möglichkeiten der Dokumentation beinhalten:
- Systemaufzeichnungen,
- schriftliche Zustimmungen,
- digitale Einwilligungen.
- Informationspflicht und Widerspruchsrecht: Es ist wichtig, dass die kontaktierten Personen während des Telefonats über ihre Datenschutzrechte informiert werden, einschließlich des Rechts, der Verarbeitung ihrer Daten zu widersprechen.
E-Mail-Werbung ist nur zulässig, wenn eine ausdrückliche Einwilligung vorliegt, entsprechend §7 Abs. 2 Satz 1 UWG. Das bedeutet, dass die Einwilligung des Empfängers vor dem Versand eingeholt werden muss, und die Verantwortung für den Nachweis dieser Zustimmung bei den Werbetreibenden liegt.
Ein bloßes Single-Opt-In, also die einfache Registrierung einer E-Mail-Adresse auf einer Webseite, genügt nicht den rechtlichen Anforderungen. Stattdessen ist das Double-Opt-In-Verfahren üblich geworden. In diesem Prozess bestätigt der Empfänger seine Zustimmung aktiv, indem er in einer nach der Registrierung versendeten E-Mail einen Bestätigungslink anklickt.
Diese Ausführungen sind bitte nicht als Rechtsberatung zu verstehen. Sie dienen lediglich der Informationen und haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
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