Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hier finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) – diese regeln natürlich auch bei der beDirect die Rahmenbedingungen des Geschäftsbetriebes:

beDirect GmbH & Co. KG
Carl-Bertelsmann-Str. 161 S
33311 Gütersloh
– nachfolgend „wir“, „uns“. „der Anbieter“ oder „das Unternehmen“ genannt –

I Rahmenbedingungen für alle Leistungen der beDirect

Die nachfolgendenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber unseren Auftraggebern, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts mit uns in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (Unternehmer, § 14 BGB).

1. beDirect-Leistungen
Adresslieferung, Adressvermittlung, Bereinigung und Informationsanreicherung von Kundenbeständen, Verarbeitungsleistungen, Herstellung von Werbemitteln, Bereitstellung von Leistungen, Software und Systemen zur Unterstützung von Vertriebs- und CRM-Anwendungen.

1.1 Geltungsbereich
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anderweitig vereinbart, ausschließlich auf Basis dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

1.2 Vertragsschluss
Der Vertrag mit dem Auftraggeber kommt erst mit unserer Auftragsbestätigung bzw. mit Ausführung des Auftrags oder einer beiderseitigen Unterzeichnung eines Vertrages/einer Vereinbarung zustande.

1.3 Zahlungsbedingungen
Es gelten die Preise gemäß aktueller Preisliste, Auftragsbestätigung oder Vertrag. Alle Preise sind Nettopreise zzgl. MwSt., Verpackungs-, Versand- und sonstiger Nebenkosten. Unsere Rechnungen sind ohne Abzug sofort nach Erhalt fällig. Nach Überschreitung der Zahlungsfrist kommt der Vertragspartner in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf (§ 286 Abs. 2 BGB). Bei Zahlungsverzug oder Stundung sind Verzugszinsen bzw. Stundungszinsen gern.§ 288 Abs. 2 BGB zu zahlen. Gerät der Auftraggeber mit einer bereits fälligen Zahlungsverpflichtung aus dem Vertrag in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die bei normalem Verlauf erst später zu erfüllende Restschuld auch sofort fällig zu stellen.

1.4 Lieferung
Der Liefertermin ergibt sich aus der Auftragsbestätigung bzw. dem Vertrag/der Vereinbarung oder, falls dies nicht zum Tragen kommt, aus den aktuell gültigen Firmenpublikationen und ist grundsätzlich unverbindlich. Die angegebenen Liefertermine beziehen sich auf den Zeitpunkt der Bereitstellung der vereinbarten Leistung. Die Lieferung oder Leistung gilt bei Adresslieferungen (Pkt. II.2) und Kundenbestandsbereinigungen (Pkt. II.4) mit der Bereitstellung oder Übermittlung der Daten als erbracht. Bei der Bereitstellung von Systemen oder Software gilt die Leistung mit Abnahme oder unbeanstandetem Verstreichen der Abnahmefrist als erbracht. Durch den Auftraggeber oder durch von ihm beauftragte Unternehmen oder Personen verursachte Verzögerungen (Änderungswünsche, verspätete Informations- oder Materialbereitstellung o. Ä.) können die Liefertermine auch über den zeitlichen Rahmen der Verzögerung hinaus verlängern. Anspruch auf vorrangige Bearbeitung verspäteter Aufträge besteht nicht. Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, unverschuldetes Unvermögen auf unserer Seite oder auf der Seite unserer Vorlieferanten verlängern die Liefer- bzw. Leistungsfrist um die Dauer der Behinderung.

1.5 Haftung
beDirect übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der gelieferten Adressen und Informationen und die Zuordnung von Informationen zu Kundendatensätzen. beDirect haftet bei Vertragsanbahnung, Vertragserfüllung oder bei unerlaubter Handlung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Personen und Unternehmen, die durch beDirect mit der Erfüllung des Auftrages beauftragt werden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Verlangt der Auftraggeber in Fällen, in denen uns die Leistung schuldhaft unmöglich geworden ist, wir uns in Verzug befinden oder die vertragsgegenständlichen Leistungen mangelhaft erfüllt haben, Schadensersatz wegen Nichterfüllung, so ist dieser nur bis in Höhe des Rechnungsbetrages für den entsprechenden Auftrag (ohne Portoanteil) geltend zu machen.

Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Für sonstige Schäden gilt der Haftungsausschluss nicht, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder unseren leitenden Angestellten beruhen, eine wesentliche Vertragspflicht (sog. Kardinalpflicht) verletzt wurde oder eine sonstige, nicht als wesentliche Vertragspflicht einzustufende Pflicht, vorsätzlich oder grob fahrlässig durch einfache Erfüllungsgehilfen verletzt wurde. Bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung einer sonstigen Pflicht durch einfache Erfüllungsgehilfen ist die Haftung jedoch der Höhe nach auf den typisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gilt der Haftungsausschluss ebenso nicht, sowie wenn es um Ansprüche geht, die von einer Garantie von uns umfasst sind.

1.6 Versand
Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.

1.7 Geheimhaltung
beDirect ist Dritten gegenüber bezüglich Inhalt und Umfang der für den Auftraggeber zu erbringenden Leistungen und der vom Auftraggeber erhaltenen Daten zur Verschwiegenheit verpflichtet. beDirect ist nicht berechtigt, Informationen, die ihr im Rahmen einer Auftragsabwicklung zugänglich gemacht wurden, Dritten zu überlassen.

1.8 Verwendungsvorbehalt.
Die gelieferten Adressen/ Informationen/ Dienstleistungen dürfen erst nach Zahlung des Rechnungsbetrages gemäß den vereinbarten Lizenz-/Nutzungsbedingungen verwendet werden.

1.9 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit nicht anders vereinbart, Gütersloh.

II Ergänzende Bedingungen

2. Bereitstellung von Adressen und Informationen

2.1 Mehr- oder Minderlieferungen
Firmenadressen und die zugehörigen Kommunikations-, Marketing- und Wirtschaftsinformationen unterliegen permanenten Veränderungen. Hierdurch bedingt können sich Abweichungen zu den in Publikationen oder Auftragsbestätigungen von beDirect genannten Stückzahlen ergeben. Eine daraus resultierende Mehr- oder Minderlieferung hat eine Anpassung des Preises gemäß Preisliste zur Folge, es sei denn, dass diese dem Auftraggeber im Einzelfall unzumutbar ist.

2.2 Verwendung der Adressen, Vertragsstrafe
Alle gelieferten Adressen mit oder ohne Telefonnummer dürfen vom Auftraggeber nicht anders und häufiger verwendet werden als vertraglich vereinbart. Ohne ausdrückliche Vereinbarung dürfen die gelieferten Adressen nur einmal für eine adressierte oder telefonische Werbeaktion verwandt werden. Die Übermittlung einer Adresse mit Telefonnummer bedeutet nicht, dass die betreffende Unternehmung/Person mit einer telefonischen Ansprache zu Werbezwecken einverstanden ist. Das Risiko einer eventuellen Abmahnung oder der sonstigen Geltendmachung von wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen durch Dritte trägt der Auftraggeber. Die Veräußerung oder Überlassung der Adressdaten an Dritte sowie die Nutzung für weitere Werbeaussendungen ist, ebenso wie eine Verbundwerbung, unzulässig.

Die Beachtung dieser Vereinbarung überprüfen wir durch in die Adresslieferungen integrierte Kontrolladressen und -rufnummern.

Jede einzelne vertragswidrige Benutzung verpflichtet den Auftraggeber zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des zehnfachen Entgeltes der Gesamtlieferung, in welcher auch die vertragswidrig verwendete Anschrift enthalten war, sowie zum Erwerb der bezogenen Adressen zur dauerhaften Nutzung.

Für den Nachweis des Verstoßes genügt die Vorlage einer Kontrolladresse oder Kontrollrufnummer.

Die Geltendmachung eines weiter gehenden Schadensersatzanspruchs bleibt unberührt, wobei in diesem Fall die zu zahlende Vertragsstrafe auf die Schadensersatzforderung angerechnet wird. Die von beDirect bereitgestellten Adressen, Daten und Informationen dürfen ausschließlich im Rahmen gesetzlicher Regelungen, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes, der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Telekommunikationsgesetzes und des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, verwendet werden. Für die Einhaltung dieser Bestimmungen haftet der Auftraggeber.

2.3 Haftung
Basierend auf den unter 2.1 genannten Veränderungsprozessen und der Tatsache, dass bereits die Datenquellen fehlerhafte Informationen enthalten können, übernehmen wir keine Gewähr für die postalische und sonstige Korrektheit und Vollständigkeit der durch uns gelieferten Adresslisten/Informationen. Weiterhin haften wir auch nicht dafür, dass der Adressat das ist oder noch ist, wofür er sich ausgibt oder ausgegeben wird. Demzufolge unvermeidbare Retouren vergüten wir mit den jeweils geltenden Sätzen gemäß aktuellem Katalog. Voraussetzungen hierfür sind ein unmittelbarer Einsatz der gelieferten Anschriften innerhalb eines Verwendungszeitraumes von maximal vier Wochen nach Lieferung sowie die Rücklieferung der unzustellbaren Aussendungen innerhalb eines Zeitraumes von drei Monaten nach Lieferung.

Eine Haftung für weitergehende Schäden, insbesondere für Mangelfolgeschäden, ist ausgeschlossen. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Für sonstige Schäden gilt der Haftungsausschluss nicht, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder unseren leitenden Angestellten beruhen, eine wesentliche Vertragspflicht (sog. Kardinalpflicht – insbesondere vertragliche Hauptleistungspflicht -) verletzt wurde oder eine sonstige, nicht als wesentliche Vertragspflicht einzustufende Pflicht, vorsätzlich oder grob fahrlässig durch einfache Erfüllungsgehilfen verletzt wurde. Bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung einer sonstigen Pflicht durch einfache Erfüllungsgehilfen ist die Haftung jedoch der Höhe nach auf den typisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gilt der Haftungsausschluss ebenso nicht, sowie wenn es um Ansprüche geht, die von einer Garantie von uns umfasst sind.

3. Herstellung und Verarbeitung von Werbemitteln

3.1 Mehr- oder Minderlieferungen
Bei der Herstellung von Werbemitteln können die handelsüblichen Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage nicht beanstandet werden, sofern dies nicht im Einzelfall für den Auftraggeber unzumutbar ist. Berechnet wird die gelieferte Menge. Im Übrigen haftet der Auftraggeber allein dafür, dass der Inhalt der Werbemittel nicht gegen gesetzliche Bestimmungen sowie Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, verstößt.

3.2 Haftung
Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel der Lieferung sind innerhalb einer Ausschlussfrist von vier Wochen nach Anlieferung oder Postauflieferung bei uns zu erheben. Dabei ist die Überprüfung durch uns zu gewährleisten. Versteckte Mängel müssen uns unverzüglich nach deren Entdeckung angezeigt werden. Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen. Für schuldhafte Versand- und Kuvertierungsfehler haften wir nur bis zur Höhe des Rechnungsbetrages für den betreffenden Auftrag ohne Portoanteil. Bei Verlust oder Beschädigung beigestellter Materialien haften wir nur bis zur Höhe des Material- oder Herstellungswertes. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Für sonstige Schäden gilt der Haftungsausschluss nicht, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder unseren leitenden Angestellten beruhen, eine wesentliche Vertragspflicht (sog. Kardinalpflicht – insbesondere vertragliche Hauptleistungspflicht-) verletzt wurde oder eine sonstige, nicht als wesentliche Vertragspflicht einzustufende Pflicht, vorsätzlich oder grob fahrlässig durch einfache Erfüllungsgehilfen verletzt wurde. Bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung einer sonstigen Pflicht durch einfache Erfüllungsgehilfen ist die Haftung jedoch der Höhe nach auf den typisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gilt der Haftungsausschluss ebenso nicht, sowie wenn es um Ansprüche geht, die von einer Garantie von uns umfasst sind.

3.3 Porto
Die Portogebühren sind gegen entsprechende Vorausrechnung spätestens drei Tage vor Posteinlieferung unwiderruflich an beDirect zu entrichten. Vor Zahlungseingang sind wir zur Postauslieferung nicht verpflichtet.

3.4 Materialbereitstellung durch den Auftraggeber
Vom Auftraggeber bereitzustellende Materialien sind uns in einwandfreiem Zustand gemäß der in der Auftragsbestätigung genannten Spezifikation frei Haus anzuliefern. Die Materialien werden bei uns weder einer Mengen- noch einer Qualitätskontrolle unterzogen. Zum Ausgleich von Auflagedifferenzen und Rückverlusten, z. B. bei der Postauflieferung, ist eine Mehrlieferung des zu verarbeitenden Materials von 5 % erforderlich. Die Kosten für die Entsorgung von Verpackungsmaterial werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Die inhaltliche Haftung (gern. Pkt. II. 2.3 und II.3.1) liegt ausschließlich beim Auftraggeber. Entsprechen die vom Auftraggeber bereitgestellten Materialien nicht den angeforderten Spezifikationen oder sind diese bei der Anlieferung beschädigt, sind eventuell entstehende Mehraufwände vom Auftraggeber zu tragen. Restmaterial von Werbeaussendungen wird von uns nach der Auftragsabwicklung vernichtet, soweit der Auftraggeber nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt unserer Restemeldung etwas anderes bestimmt.

4. Bereinigung und Informationsanreicherung von Kundenbeständen

4.1 Bereinigung und Korrektur von Kundenbeständen
Die Korrektur oder Löschung von fehlerhaften Kundenanschriften erfolgt auf Basis der beDirect zur Verfügung stehen- den aktuellsten Referenzdateien und Programme. Fehler können aufgrund der unter 2.1 genannten Fluktuation der Unternehmen sowie der marktüblichen Einschränkungen der EDV-technischen Verfahren nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden.

4.2 Informationsanreicherung von Kundenbeständen
Die Referenzierung und die Informationsergänzung unterliegen den in 4.1 genannten Einschränkungen.

4.3 Haftung
Eine Haftung für die unter 4.1 und 4.2 genannten Einschränkungen ist ausgeschlossen. Darüberhinausgehende Fehler bei der Datenverarbeitung und -zuordnung, bei denen uns bzw. unseren Erfüllungsgehilfen ein Verschulden zur Last fällt, werden von uns, soweit möglich, kostenlos berichtigt. Ist eine Berichtigung nicht möglich, ist unsere Haftung auch hier bis zur Höhe des Rechnungsbetrages für den Auftrag begrenzt. Beanstandungen wegen fehlerhafter Leistungen sind uns nach Kenntnisnahme durch den Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. In jedem Falle ist uns die Möglichkeit einer Nachbesserung einzuräumen. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Für sonstige Schäden gilt der Haftungsausschluss nicht, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder unseren leitenden Angestellten beruhen, eine wesentliche Vertragspflicht (sog. Kardinalpflicht – insbesondere vertragliche Hauptleistungspflicht-) verletzt wurde oder eine sonstige, nicht als wesentliche Vertragspflicht einzustufende Pflicht, vorsätzlich oder grob fahrlässig durch einfache Erfüllungsgehilfen verletzt wurde. Bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung einer sonstigen Pflicht durch einfache Erfüllungsgehilfen ist die Haftung jedoch der Höhe nach auf den typisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gilt der Haftungsausschluss ebenso nicht, sowie wenn es um Ansprüche geht, die von einer Garantie von uns umfasst sind.

III Sonstiges

Alle von den o. g. Bedingungen abweichenden Vereinbarungen bedürfen zur Gültigkeit der Schriftform. Sollte eine der o. g. Bedingungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen davon nicht berührt.

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